Lieferkettensorgfaltspflichten: Kooperationen können die LkSG-Umsetzung erheblich erleichtern
Seit Anfang 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Was vielen Unternehmen nicht bewusst ist: Sie können mit anderen Unternehmen – auch mit Wettbewerbern – zusammenarbeiten und damit die Umsetzung des LkSG erheblich erleichtern. Das Kartellrecht steht dem nicht grundsätzlich im Wege. Erfolgsentscheidend sind Initiative und ein planvolles Vorgehen.
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