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Insgesamt 7,3 Mio. EUR Geldbuße für Hersteller mehrprofiliger Brückendehnungen

Das Bundeskartellamt hat am 10. Februar 2022 zwei Hersteller von mehrprofiligen Brückendehnfugen (Übergangskonstruktionen für Straßenbrücken) bebußt. Anlass war ein mehrjähriges Quotenkartell zwischen der Maurer SE (München) und der Mageba GmbH (Göttingen).

Die Unternehmen hatten sich auf bestimmte Marktanteile verständigt und so den Markt unter sich aufgeteilt. Vertriebsmitarbeiter haben die Einhaltung der Quoten kontrolliert. Größere Aufträge wurden untereinander aufgeteilt, um die vereinbarte Quote einzuhalten. Man hat sich auch über eine einheitliche Formel zur Preiskalkulation geeinigt. Die Absprachen umfassten sowohl Aufträge für Brückenneubauten als auch für Brückensanierungen, soweit letztere mit dem Neueinbau einer Übergangskonstruktion verbunden waren.

Brückendehnfugen dienen dazu, die Längenänderung von Brücken auszugleichen, die aufgrund von Temperaturschwankungen auftreten können.

Die Unternehmen Maurer SE und Mageba GmbH haben bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert, was bußgeldmindern berücksichtigt wurde. Das Verfahren wurde im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.

Gegen die Verantwortlichen führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Submissionsabsprachen.