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„GOOGLE MAPS PLATTFORM“: MÖGLICHE WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN BEI KARTENDIENSTEN

Verfahrenseinleitung des BKartA am 21. Juni 2022 gegen Google Germany GmbH, Hamburg und dessen Muttergesellschaft Alphabet Inc., Mountain View, USA wegen des Verdachts kartellrechtswidrigen Verhaltens, insbesondere durch missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb, § 19a GWB.

Eine Übersicht zu dem Verfahren finden Sie hier.