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Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht ihren ersten Tätigkeitsbericht zur Durchsetzung des AgrarOLkG.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die Durchsetzungsbehörde für das AgrarOLkG, hat ihren ersten Tätigkeitsbericht veröffentlicht.

Die BLE ist erst seit August 2021 als Durchsetzungsbehörde für das AgrarOLkG tätig. Die Behörde hat bereits ein förmliches Verfahren eingeleitet und geht aktuell offenbar zahlreichen weiteren Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen das “Recht gegen unlautere Handelspraktiken” nach. Im Tätigkeitsbericht kommt aber deutlich zum Ausdruck, dass das für die Verfolgung von unlauteren Handelspraktiken zuständige Referat 516 unter der Leitung von Dr. David Jüntgen gewillt ist, mit Lieferanten und mit Käufern entlang der Lebensmittelversorgungskette in den Dialog zu treten. Die BLE spricht von einem “kooperativen Regulierungsansatz”.

Einige besonders interessante Auszüge aus dem Tätigkeitsbericht haben wir nachfolgend aufgeführt:

  • “Die BLE versteht ihre Aufgabe als Durchsetzungsbehörde jedoch nicht ausschließlich als die einer Ermittlungs- und Sanktionsbehörde. Sie möchte die Regelungsziele des AgrarOLkG auch durchsetzen, indem sie als Ansprechpartnerin für alle Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette bereitsteht.”

  • “Die BLE ist der festen Überzeugung, dass nicht nur durch Abschreckung und Sanktionen, sondern auch durch einen solchen modernen, kooperativen Regulierungsansatz Missstände für Betroffene beseitigt werden können.”

  • “Im Berichtszeitraum ist die BLE hierzu in den Austausch mit einer Vielzahl von Unternehmen und Interessenvertretern aus ganz unterschiedlichen Branchen und Marktstufen innerhalb der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette getreten. Es kam zu Besprechungen, Vorträgen und informellem Austausch sowohl allgemein zu den Verboten des AgrarOLkG, als auch bilateral über konkrete Anwendungsfälle der gesetzlichen Verbotstatbestände.”

  • “Im Berichtszeitraum wurde keine förmliche Beschwerde bei der BLE erhoben. Dagegen sind bei der BLE im Berichtszeitraum mehrere konkrete Hinweise auf unlautere Handelspraktiken von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und auf unterschiedlichen Marktstufen eingegangen.”

  • “Im Berichtszeitraum hat die BLE ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.”

  • “Im Berichtszeitraum hat die BLE kein Verfahren abgeschlossen.”

  • “Im Berichtszeitraum sind verschiedene konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Verbot unlauterer Handelspraktiken bei der BLE eingegangen, denen sie nachgeht und weiter nachgehen wird.”

  • “Mittelfristig beabsichtigt die BLE, Leitlinien zur Gesetzesanwendung zu veröffentlichen. Solche Leitlinien sieht das AgrarOLkG zur Einstufung von Erzeugnissen als verderblich vor. Bei Bedarf könnten auch Leitlinien zu anderen wiederkehrenden Problemstellungen entwickelt werden.”

PDF des Tätigkeitsberichts: Tätigkeitsbericht der BLE zur Verfolgung unlauterer Handelspraktiken