Aktuelles

Die BLE als AgrarOLkG-Durchsetzungsbehörde macht auf Möglichkeit zur Abgabe von UTP-Beschwerden aufmerksam

Die BLE in ihrer Pressemitteilung dazu: “Unlautere Handelspraktiken finden nicht im öffentlichen Raum, sondern innerhalb der geschäftlichen Beziehungen zwischen Lieferanten und Käufern statt. Die BLE als zuständige Behörde für die Durchsetzung des Verbots unlauterer Handelspraktiken, ist deshalb auf Hinweise von Betroffenen oder Personen, die Kenntnis über solche Praktiken haben, angewiesen.”

Laut BLE ” … müssen Betroffene nicht befürchten, durch die Beschwerde ihre Lieferbeziehung zu gefährden. Denn die BLE ist per Gesetz dazu ermächtigt worden, die Identität der Betroffenen sowie alle sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Informationen, vor Offenlegung zu schützen. Betroffene müssen dazu erklären, welche Informationen vertraulich behandelt werden sollen.”

Link: Pressemitteilung der BLE: UTP-Beschwerdemöglichkeiten für Lieferanten.